Bei einer passiven Impfung handelt es sich um eine Zuführung von Antikörpern. Die passive Impfung stellt im eigentlichen Sinne keine Impfung dar, da die Antikörper nicht vom Körper selbst produziert wurden. Es entsteht kein bleibende Immunität gegen den Erreger, da sich die von außen zugeführten Antikörper innerhalb von ca. 30 Tagen abbauen. Diese Antikörper werden deshalb nur als Expositionsprophylaxe (= Vorbeugung der Infektion bei Erregerkontakt) eingesetzt.
Antikörper, die bei der passiven Impfung verwendet werden, können aus Blutplasma isoliert oder mit gentechnischen Methoden gewonnen werden. Während die Antikörper aus Blutplasma sehr vielfältig sind und gegen viele verschiedene Erreger wirken können, aber ein Restrisiko einer Infektion durch das Blutprodukt selbst nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, sind gentechnisch produzierte Antikörper eine Reinform, die spezifisch gegen bestimmte Erreger gerichtet sind. Ein Beispiel dafür wären Antikörper, die gegen Respiratory Syncytial Viren (RSV) bei sehr jungen Frühgeborenen eingesetzt werden. Auch bei der Gefahr einer Hepatitis-B-Ansteckung eines Neugeborenen einer Mutter mit Hepatitis B werden passive Impfungen durchgeführt. Eine Form der natürlichen „passiven Immunisierung“ wäre die in der Spätschwangerschaft stattfindende Übertragung von mütterlichen Antikörpern über die Plazenta zum Fetus (Nestschutz in den ersten Lebensmonaten des Säuglings).
Eine aktive Impfung stellt die Gabe von abgeschwächten Erregern (attenuierter Lebendimpfstoff) oder von Erreger-Bestandteilen dar. Dabei wird das eigene Immunsystem angeregt, Antikörper und Abwehrzellen gegen diesen Erreger zu entwickeln.
Autoren: Dr. Martina Prelog